B 111 Ortsumgehung Wolgast SPA-Verträglichkeitsprüfung für das europäische Vogelschutzgebiet „Peenestrom und Achterwasser“ (DE 1949-401, SPA)

Auftraggeber: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Zeitraum: 2017-2018

Im Zuge der geplanten B 111 Ortsumgehung Wolgast wird eine zusätzliche und vom Schiffsverkehr unabhängige Querung des Peenestroms südlich von Wolgast geschaffen.

Ein Teil der Trasse quert das EU-Vogelschutzgebiet „Peenestrom und Achterwasser“ (DE 1949-401, SPA). Insgesamt liegen rund 0,73 Straßenkilometer innerhalb des EU-Vogelschutzgebietes, die die neu zu errichtende Brücke betreffen.

Aufgrund der direkten Querung des Gebietes können Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebietes nicht ausgeschlossen werden, daher ist eine Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG durchzuführen.

Im Rahmen der SPA-Verträglichkeitsprüfung wird auf Grundlage ökologischer und technischer Daten untersucht, ob und wenn ja, in welchem Maße die geplante Ortsumfahrung das EU-Vogelschutzgebiet „Peenestrom und Achterwasser“ in seinen Erhaltungszielen bzw. den vorkommenden Vogelarten des Anhangs I und Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie als deren maßgebliche Bestandteile auch in Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten beeinträchtigen kann.

Umfängliche Untersuchungen zu Brückenvarianten unter Berücksichtigung des Habitat- und Artenschutzes führten im Ergebnis zu einer Vorzugsvariante als Zügelgurt-Brücke. Diese lässt das geringste Kollisionsrisiko erwarten. Als weitere Schadensbegrenzungsmaßnahme erfolgt die Errichtung einer beidseitigen Kollisions- und Irritationsschutzwand.