FFH-Verträglichkeitsstudie zum Neubau der OU Obermaßfeld-Grimmenthal
Auftraggeber: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Berlin
Zeitraum: 2010
Fläche: 2.260 ha
Nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz ist für Projekte oder Pläne, die ein ”Natura 2000” – Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigen könnten, vor ihrer Genehmigung eine Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) durchzuführen.
Da die geplante Trasse der L 1131 (OU Obermaßfeld-Grimmenthal) das Natura 2000-Gebiet „Werra bis Treffurt mit Zuflüssen “ (EU-Gebietsnr.: DE 5228-305, Thür. Nr.: 111) mittels einer 50 m langen Talbrücke quert, waren die möglichen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebietes zu prüfen.
Das Natura 2000-Gebiet repräsentiert vor allem Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Von Bedeutung ist das Gebiet aufgrund des größten Vorkommens der Westgroppe (Cottus gobio) und des Bachneunauges (Lempetra planeri) in Thüringen. Daneben spielen Moor-, Grünland- und Waldlebensräume, wie Quellbereiche mit Übergangsmooren, Auslaugungsseen, Binnensalzstellen und Mähwiesen, eine wichtige Rolle.
Die Betroffenheit der im Wirkraum vorkommenden Lebensraumtypen und Arten wurde anhand von Wirkfaktoren abgeprüft. Im Ergebnis konnten erhebliche Beeinträchtigungen trotz möglicher Stoffeinträge für den LRT „Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis“ (3260) und zeitlich begrenzten Störungen für die diesen LRT charakterisierenden Arten, Gebirgsstelze und Wasseramsel ausgeschlossen werden. Erhebliche Beeinträchtigungen des prioritären LRT „Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“ (*91E0) einschließlich der gewählten charakteristischen Arten Kleinspecht und Weidenmeise, konnten ebenfalls nicht prognostiziert werden.
Für die relevanten Tierarten des Anhangs II, Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Fischotter, Westgroppe und Bachneunauge wurden geringe Beeinträchtigungen über indirekte Wirkungen ermittelt. Eine Erheblichkeit konnte daraus nicht abgeleitet werden.
Die FFH-VP ergab, dass das Vorhaben in seinen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der im Wirkraum vorkommenden z. T. prioritären Lebensraumtypen gemäß Anhang I sowie der Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II der FFH-RL als den maßgeblichen Bestandteilen des GGB „Werra bis Treffurt mit Zuflüssen“ führt.
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