Natura 2000 – FFH-Managementplanung für den Naturpark Dahme-Heideseen

Auftraggeber: Landesamt für Umwelt (LfU)
Zeitraum: 2018-2021
Fläche: ca. 10.000 ha

Ziel der Naturschutzrichtlinie der Europäischen Union, der Fauna-Flora-Richtlinie (FFH-RL, Richtlinie 92/43/EWG) ist die Erhaltung und ggf. die Wiederherstellung der in den Anhängen der Richtlinie aufgeführten Lebensraumtypen und Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet. In diesem Zuge wurden von den Mitgliedsstaaten zuvor besondere Schutzgebiete der Europäischen Kommission gemeldet, die einen besonderen Anteil dieser Lebensraumtypen und der Habitate der Arten enthalten. Nach Abstimmung wurden diese Gebiete mit der Bezeichnung „Natura 2000“ als Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) aufgenommen.

Für die FFH-Gebiete im Naturpark Dahme-Heideseen wurden in Zusammenarbeit mit Partnerbüros und der Naturparkverwaltung die Managementplanung von 29 FFH-Gebieten in zeitlich versetzten Planungsregionen erarbeitet.

Im Zuge der Planung wurde die Biotopkartierung aktualisiert und das aktuelle Vorkommen besonders und streng geschützter Tier- und Pflanzenarten aufgenommen. Nach Bewertung der Erhaltungszustände gemäß den Ausstattungen der Lebensraumtypen und der Habitate der Arten wurden Maßnahmen formuliert und mit der Naturparkverwaltung und den jeweiligen Behörden und Nutzern abgestimmt. Flächen, auf denen Lebensraumtypen entwickelt werden können, wurden identifiziert und Maßnahmen etabliert. Die Ergebnisse wurden in regionalen Arbeitsgruppentreffen der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. In geführten Exkursionen wurden ausgewählte FFH-Gebiete vor Ort durch die Planer vorgestellt. Anschließend wurden die Ergebnisse gemäß dem Handbuch zur Managementplanung in Bericht, Karten, Datenbanken und ergänzenden Tabellen beschrieben und erläutert sowie Widrigkeiten festgehalten.

In den FFH-Gebieten waren u.a. besondere Lebensraumtypen wie natürliche eutrophe Seen (LRT 3150), Flüsse der planaren und montanen Stufe (LRT 3260), Pfeifengraswiesen (LRT 6410), Flachland-Mähwiesen (LRT 6510), kalkreiche Niedermoore (LRT 7230) und Alte bodensaure Eichenwälder (LRT 9190) aber auch seltene, prioritäre Lebensraumtypen wie Moor- (LRT 91D0*) und Auenwälder (LRT 91E0*) sowie Sandtrockenrasen (LRT 6120*) und Salzwiesen im Binnenland (LRT 1340*) vorhanden. Unter den besonders zu schützenden Arten wurden Maßnahmen u.a. für Heldbock und Hirschkäfer, Kammmolch und Rotbauchunke, den Biber, den Fischotter sowie den Großen Feuerfalter und die Grüne Keiljungfer erarbeitet.