Artenschutzrechtlicher Beitrag ehemaliges Oskar-Helene Heims in Berlin Zehlendorf
Auftraggeber: KEC Karl Ernst Consultants
Zeitraum: 2011
Fläche: 11 ha
In Verbindung mit der geplanten Umnutzung des ehemaligen Oskar-Helene-Heims im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin wurden, um Schädigungen und Störungen von Arten zu vermeiden und um vorbeugend nicht in den Konflikt mit dem Artenschutzrecht zu kommen, Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen, als rechtlich verbindliche Maßnahmen, in die Baugenehmigung eingestellt.
Hierzu gehören ein Bauzeitenmanagement unter Berücksichtigung der wesentlichen Reproduktionszeiten, die fachliche Kontrolle von zum Abriss vorgesehener Gebäude auf Gebäudebrüter und von betroffenen Altbäumen auf Bruthöhlen, die Kontrolle der Gebäude und Bäume auf Quartiere von Fledermäusen sowie das Anbringen von Nistkästen/-hilfen. Ergänzende Handlungsempfehlungen dienen der Verbesserung der ökologischen Funktionalität des Raumes.
Als Grundlage zur Beurteilung der artenschutzrechtlichen Belange wurden faunistische Kartierungen der Artengruppen Fledermäuse und Avifauna durchgeführt.
Zusätzlich hat planland für das durch Gehölzbestand geprägte Gelände ein waldrechtliches Gutachten zur Ermittlung der Waldeigenschaft gemäß § 2 LWaldGBln erstellt.
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